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Allgefahrenversicherungen

All-risks-Versicherungen, Bezeichnung der Sachversicherungen und Betriebsunterbrechungsversicherungen, deren Versicherungsschutz nicht auf bestimmte, einzeln genannte Gefahren ausgerichtet ist, sondern grundsätzlich alle Gefahren umfaßt (Gefahr). Dieser Charakter der Versicherungen wird durch eine sog. Generalklausel etwa nach dem folgenden Muster festgelegt: "Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an versicherten Sachen". Zu beachten ist, daß dieser Versicherungsumfang regelmäßig durch zahlreiche Gefahrenausschlüsse eingeschränkt wird. - Allgefahrenversicherungen sind von den versicherten Sachen her lange Zeit nur als Auschnittsdeckungen praktiziert worden, so die Kaskoversicherung (z. B. für Kraftfahrzeuge), die Transportversicherung (z. B. für Waren, die transportiert werden), die Maschinen- und die Elektronikversicherung und die Glasversicherung. Zur Zeit vollzieht sich eine Entwicklung zu betriebsumfassenden Allgefahrenversicherungen (Feuerversicherung IV 4).

 

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