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Elektronikversicherung

Sparte der technischen Versicherung. Sie ersetzt dem Betreiber oder Eigentümer betriebsfertiger Schwachstromanlagen entweder die für die Wiederherstellung oder Neubeschaffung seiner beschädigten, zerstörten oder abhandengekommenen Anlagen aufzuwendenden Kosten, oder sie leistet Naturalersatz. Versichert sind Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse wie menschliches Versagen in Form von Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit, technisches Versagen in Form von Überspannung, Induktion oder Kurzschluß, Feuergefahren, aber auch politische Gefahren in Form von Vorsatz Dritter, Sabotage oder Vandalismus. Ausgeschlossen sind u. a. Schäden durch betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung sowie Vorsatz.

 

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