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Versorgungsbezüge

Begriff des Einkommensteuerrechts für Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, die als Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder als gleichartiger Bezug aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften oder in anderen Fällen wegen Erreichens einer Altersgrenze, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge gewährt werden (§ 19 II EStG). Versorgungsbezüge sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn (§ 2 LStDV). Steuerfrei in Höhe des Versorgungsfreibetrags. Bestimmte Versorgungsbezüge sind vollständig steuerfrei (siehe etwa § 3 Nr. 1, 2, 2 a, 3, 6 EStG). Soweit es sich um bestimmte Hinterbliebenenbezüge handelt, wird auf Antrag ein Pauschbetrag von 720 DM als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt (§ 33 b IV EStG).

 

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