Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

wechselseitig beteiligte Unternehmen

Begriff des Konzernrechts für inländische Kapitalgesellschaften, die dadurch verbunden sind, daß jedem Unternehmen mehr als 25% der Anteile des anderen Unternehmens gehören. Bei Bestehen einer Mehrheitsbeteiligung oder entsprechendem Einfluß gelten die Unternehmen als herrschende Unternehmen oder/und abhängige Unternehmen (§ 19 AktG). Den wechselseitig beteiligte Unternehmen b. U. obliegt eine Mitteilungspflicht.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Wechselschichtarbeit
Wechselskontro

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : deontologische Ethik | Europäischer Gerichtshof | qualitative Kapazität | Dämon | Bergschadenshaftung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum