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einbringungsgeborene Anteile

Begriff des Steuerrechts. Anteile, die im Zuge einer Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in Kapitalgesellschaften erworben werden, wenn die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht mit dem Teilwert ansetzt (§ 21 I, IV UmwStG).

 

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