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Wechselschichtarbeit

Form der Schichtarbeit, bei der entweder ein Zwei-Schicht-System oder ein Drei-Schicht-System praktiziert wird. Die einzelnen Schichten umfassen meist eine achtstündige Arbeitszeit, die sich im Zwei-Schicht-System auf eine Frühschicht (von 6 bis 14 Uhr) und eine Spätschicht (von 14 bis 22 Uhr) aufteilt. Beim Drei-Schicht-Betrieb kommt eine Nachtschicht (von 22 bis 6 Uhr) hinzu. Beim Drei-Schicht-System muß der Wechselschichtarbeiter meist in stetiger Folge auf die Nachtruhe verzichten. Es treten auch weitere negative Auswirkungen auf (z. B. Verlust sozialer Bindungen, Appetitstörungen). Auch auf betrieblicher Seite ist Wechselschichtarbeit nur bei kontinuierlicher Produktion oder Dienstleistung (z. B. Stahlwerk, Elektrizitätswerk) oder bei Bereitschaftsdiensten (Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus) sinnvoll, da die Arbeitsleistung in den Nachtstunden erheblich unter der geringsten Leistung des Tages bleibt; vgl. Leistungskurve.

 

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