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Polizei

Behörde mit der Aufgabe, von der Allgemeinheit oder dem einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gestört würde. Zu diesem Zweck muß die Polizei nach pflichtmäßigem Ermessen alle notwendigen Maßnahmen treffen. In Durchführung ihrer Aufgaben kann sie Polizeiverfügungen erlassen. Neben diesen allgemeinen Aufgaben können ihr durch Gesetz auch besondere Aufgaben übertragen werden. Zu unterscheiden ist zwischen der Polizei als Vollzugspolizei (Schutzpolizei, Kriminalpolizei) und den Ordnungsbehörden (Gefahrenabwehr, z. B. Gewerbeaufsicht, Ausländerbehörde). - In der Bundesrep. D. zu unterscheiden: a) Bundes-Polizei (Art. 87 GG: Bundesgrenzschutz, Bundeskriminalamt (BKA); b) Länder-Polizei der verschiedenen Zweige; c) selbständige Gemeinde-Polizei (selten).

 

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