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Ausfuhrprämie

Exportprämie, Vergütung bei der Ausfuhr bestimmter Waren; kann vom Staat oder von privaten Vereinigungen (Syndikaten) gewährt werden. - 1. Offene Ausfuhrprämie sind relativ selten, da sie Dumping-Charakter haben und das Ausland leicht zu Gegenmaßnahmen anreizen. - 2. Häufiger sind versteckte Ausfuhrprämie in Form von Zollrückvergütungen, Vorzugstarifen auf den Verkehrsmitteln, Steuerherabsetzungen und dgl. Auch der Devisenbonus stellt eine Art Ausfuhrprämie dar. - 3. Soweit Ausfuhrprämie gewährt werden, gestattet das GATT dem geschädigten Land die Erhebung eines Antidumpingzolls.

 

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