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Selbstversicherung

fälschlich oft als Selbstbeteiligung bezeichnet. - 1. Risikoausgleich im eigenen wirtschaftlichen Bereich mit gleichzeitigem bewußten Verzicht auf eine sonst mögliche Versicherungsnahme. - 2. Von Wirtschaftsverbänden und ähnlichen Bedarfsträgern zum Zweck des Schadenausgleiches geschaffene versicherungsähnliche Einrichtung. - 3. Sozialversicherung: Möglichkeit eines freiwilligen Beitritts (freiwillige Versicherung).

 

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