Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Sicherheitsleistung

I. Bürgerliches Recht: Vielfach durch Gesetz oder Abrede der Parteien vorgesehenes Mittel, v. a. zur Abwendung bestimmter Rechtsnachteile, z. B. bei vorläufiger Vollstreckbarkeit eines Urteils; zur Abwendung des Vermieterpfandrechts. Sicherheitsleistung ist möglich u. a. durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, Verpfändung beweglicher Sachen, Bestellung von Hypotheken und Schiffshypotheken oder hilfsweise auch durch Stellung eines tauglichen Bürgen (§§ 232-240 BGB); letzteres (insbes. Bankbürgschaft) ist praktisch zum Regelfall geworden.
II. Steuerrecht: Entsprechendes gilt im Steuerrecht (§§ 241-248 AO), wenn Sicherheitsleistung gefordert werden kann, z. B. bei Aussetzung der Steuerfestsetzung oder Vollziehung (§ 361 AO), Stundung (§ 222 AO).
III. Zollrecht (§§ 241-248 AO): Forderung der Leistung einer vollen oder teilweisen Sicherheit für auf den betr. Waren ruhende Eingangsabgaben, z. B. bei der Gewährung von Zahlungsaufschub, im Zollgutversand und im gemeinschaftlichen Versandverfahren, bei Erteilung von Carnets TIR, bei offenen Zollagern, in der vorübergehenden Zollgutverwendung.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Sicherheitsingenieur
Sicherheitsmeister

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Schattenkultur | ECA | Staatsvertrag | öffentliche Beglaubigung | Hausgewerbetreibende
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum