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ausländischer Abnehmer

ausländischer Auftraggeber, Begriffe des Umsatzsteuerrechts. Lieferungen und (sonstige) Leistungen an einen a. ausländischer Abnehmer sind, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (Ausfuhrlieferungen), steuerfrei. Als a. ausländischer Abnehmer gilt: ein Abnehmer, der seinen Wohnsitz oder Sitz im Ausland, nicht aber in einem Zollfreigebiet hat (§ 6 UStG); eine ausländische Zweigniederlassung eines Unternehmers, der seinen Sitz im Inland oder einem Zollfreigebiet hat, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen hat. - Entsprechendes gilt für ausländische Auftraggeber bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7 II UStG).

 

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