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ausländische Wertpapiere

von Ausstellern mit Sitz außerhalb Deutschlands ausgegebene Wertpapiere; vgl. Auslandswerte. Nach Außenwirtschaftsrecht sind Rechtsgeschäfte über a. W. grundsätzlich unbeschränkt zulässig (Kapitalverkehr). Gewisse Einschränkungen bestehen bei ausländischen Investitionen und ausländischen Unternehmungen im Inland.

 

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