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Hermes-Deckung

seit 1949 in Deutschland bestehendes Instrumentarium der Exportförderung, aus dem Garantien oder Bürgschaften zur Absicherung von Exportgeschäften deutscher Unternehmen und von Exportfinanzierungen deutscher Banken gewährt werden (Finanzkreditdeckungen). Vgl. auch Ausfuhrgewährleistungen. - Garantien werden gegeben, wenn der ausländische Schuldner ein insolvenzfähiges privates Unternehmen ist (Absicherung des wirtschaftlichen Risikos), Bürgschaften werden gegeben, wenn der ausländische Schuldner ein Staat oder eine staatliche Institution ist oder der ausländische Staat als Garant auftritt (Absicherung des politischen Risikos). - H.-D. werden im Grundsatz nach versicherungswirtschaftlichen Maßstäben gewährt, d. h. insbes. auch gegen Zahlung einer Prämie. Die Besonderheit dieses Instrumentes besteht aber darin, daß Verluste, die die Einnahmen übersteigen, aus dem Bundeshaushalt kompensiert werden. Damit ist die H.-D. eine Form der öffentlichen Exportförderung, der in der Praxis große Bedeutung zukommt, da hierdurch auch Risiken (politische oder Länderrisiken) abgedeckt werden, die vom privaten Versicherungsmarkt nicht übernommen werden. - Die Geschäftsführung obliegt einem Mandatarkonsortium aus der Hermes-Kreditversicherungs AG und der C&L Treuarbeit AG. - Vgl. auch Ausfuhr.

 

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