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Dienstreise

Begriff des Steuerrechts. Eine auf dienstliche Gründe zurückzuführende vorübergehende Tätigkeit des Arbeitnehmers an einem auswärtigen Ort (Arbeitsstätte). Bis 1996 wurde zwischen Dienstgang und Dienstreise unterschieden. Eine Dienstreise lag erst ab einer Mindestentfernung von 20 km vor. Wurde ein Dienstgang mit einer Dienstreise oder umgekehrt verbunden, so galt die auswärtige Tätigkeit insgesamt als Dienstreise - Steuerliche Behandlung der aus Anlaß der Dienstreise entstehenden und vom Arbeitgeber ersetzten Kosten: Vgl. Reisekosten, Mehraufwand bei auswärtiger Tätigkeit.

 

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