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Effektivlohn

volkswirtschaftlich Bezeichnung für den im Unternehmen tatsächlich ausbezahlten Lohn. Während der Tariflohn im Tarifvertrag für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird, ist der Effektivlohn reagibel gegenüber den sich wandelnden Bedingungen am Arbeitsmarkt. Wegen des Mindestlohncharakters des Tariflohns kann der Effektivlohn nicht unter diesem liegen. - Vgl. auch Existenzminimum-Theorien des Lohns.

 

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