Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

verbotene Aktienausgabe

Ausgabe von: a) Namensaktien, in denen der Betrag der nur teilweise geleisteten Einlage nicht angegeben ist; b) Inhaberaktien, bevor auf sie der Nennbetrag oder der höhere Ausgabebetrag voll geleistet ist; c) Aktien oder Zwischenscheinen, bevor die Gesellschaft bzw. die Kapitalerhöhung oder der Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen ist; d) Aktien oder Zwischenscheinen, die auf einen niedrigeren als den gesetzlichen Mindestbetrag lauten. - Sanktion: Die Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder die Abwickler können in diesen Fällen wegen Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 50 000 DM belegt werden (§ 405 AktG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Verbote und Beschränkungen
verbotene Eigenmacht

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Bundesknappschaft (BKn) | Schuldverhältnis | Generation | Chamberlin-Heuß-Modell | Zahlungsfähigkeitsprinzip
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum