Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

OECD

Organization for Economic Co-Operation and Development, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, seit 30. 9. 1961 Nachfolgeorganisation der OEEC mit Sitz in Paris. Ihr gehören 21 europäische Industrieländer sowie Kanada, Mexiko, USA, Japan, Australien und Neuseeland an. Für September 1996 war die Aufnahme Polens vorgesehen. - Ziele: Schwerpunkt bei der Koordinierung der Wirtschaftspolitik, insbes. der Konjunktur- und Währungspolitik der freien Welt; Koordinierung und Intensivierung der Entwicklungshilfe der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, ein angemessenes Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern zu verwirklichen; Förderung und Ausweitung des Welthandels, ein stetiges Wachstum und steigende wirtschaftliche Produktivität. Auf der Grundlage eigener Studien und Forschungsaktivitäten entwickelt sie Leitlinien und Modelle für die Lösung zukunftsweisender Problemstellungen. Schwerpunkte der Analyse liegen bei der Wirtschafts- und Konjunkturpolitik durch die Erarbeitung jährlicher Länderberichte über die Wirtschaftslage der einzelnen Mitgliedstaaten. - Aufbau: Fortsetzung der Rechtspersönlichkeit der OEEC. Oberstes Organ ist der Rat, in dem alle Mitgliedsländer durch die Leiter von ständigen Delegationen (Botschafter) vertreten sind. Unterstützt wird der Rat durch einen Exekutivausschuß mit 14 Mitgliedern. Generalsekretär führt den Vorsitz im Ständigen Rat. Über 200 Fachausschüsse und Arbeitsgruppen auf wirtschafts-, umwelt-, wissenschafts- und sozialpolitischen Gebieten. Als oberstes Beschlußorgan erfolgen Beschlüsse einstimmig. Bei Enthaltungen gelten Vereinbarungen nur für die zustimmenden Mitglieder. EU und EFTA nehmen an der Arbeit der OECD teil. Von besonderer Bedeutung sind der wirtschaftspolitische Ausschuß, der mehrmals jährlich die Wirtschaftslage der Mitglieder erörtert, der Ausschuß für Kapitalverkehr und unsichtbare Transaktionen, der die Liberalisierungsverpflichtungen der Mitglieder im internationalen Kapital- und Dienstleistungsverkehr überwacht, der Ausschuß für Finanzmärkte, der die Wirkungsweise der Kreditmärkte und internationalen Finanzmärkte verbessern will, und der Ausschuß für Entwicklungshilfe (Development Assitance Committee). Für den Energiebereich hat die OECD eine internationale Energieagentur (IEA) 1974 gegründet sowie die MEA. - Bedeutung: Die OECD stellt das Forum für eine permanente internationale Regierungskonferenz dar, auf der ein intensiver Informations- und Meinungsaustausch über aktuelle gemeinsame wirtschafts- und währungspolitische Probleme erfolgt und zu einer besseren Abstimmung nationaler wirtschaftspolitischer Maßnahmen beiträgt. Wirtschaftspolitische Dokumentationen und Analysen ermöglichen es Mitgliedstaaten, flexibel und schnell auf neue wirtschaftspolitische Fragen zu reagieren. Wertvolle Pilotarbeiten zur Entwicklung von Statistiken und Indikatoren waren richtungsweisend für weltweite internationale Konzepte und Datensammlungen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Oderkonto
OECD-Konsensus

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Wirtschaftslehrecurriculum | Wohnbevölkerung | Verböserung | Leistungsgesellschaft | Buchhypothek
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum