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1. Begriff: Von Entwicklungsländern geforderte Verknüpfung der Schaffung und Verteilung von Sonderziehungsrechten (SZR) mit der Gewährung von Entwicklungshilfe. - Zwei Varianten: a) Direkter L.: Die Entwicklungsländer erhalten größere Anteile an den globalen SZR-Zuteilungen, indem sich z. B. ihre Quoten an der Bevölkerungszahl statt am Sozialprodukt oder Welthandelsanteil orientieren; oder es erfolgt eine direkte Zuteilung an internationale Entwicklungshilfeorganisationen. Diese Variante erfordert eine Änderung der Statuten des IWF. - b) Indirekter L.: Die Zuteilungskriterien bleiben unverändert, wobei allerdings die Industrieländer ihre SZR bzw. Teile davon internationalen Entwicklungshilfeorganisationen zur Verfügung stellen sollen. - 2. Beurteilung: a) Argumente der Befürworter: (1) Die bisherige Quotenstruktur begünstigt die Industrieländer, angesichts des Entwicklungsgefälles sollten jedoch die ärmeren Länder stärker von der Schaffung zusätzlicher internationaler Liquidität profitieren. (2) Entwicklungsländer werden SZR nicht horten, sondern zur Importfinanzierung verwenden, wovon Industrieländer mit Leistungsbilanzdefiziten profitieren können. (3) Industrieländer erfahren eine Konjunkturbelebung durch Multiplikatorwirkungen. (4) Diese Art von Entwicklungshilfe belastet weder die Kapitalverkehrsbilanz (Zahlungsbilanz) noch die öffentlichen Haushalte in den Geberländern. - b) Argumente der Skeptiker: (1) Es ist nicht gewährleistet, daß die durch den Link aufgebrachten Mittel in jene Länder fließen, die sie am dringendsten benötigen. (2) Ein Anstieg der Entwicklungshilfe ist nicht gesichert, da Geberländer das Volumen traditioneller Entwicklungshilfe entsprechend kürzen könnten. (3) Daß Industrieländer mit Leistungsbilanzdefiziten von der erhöhten Importnachfrage der Entwicklungsländer profitieren, ist nur garantiert, wenn zusätzlich eine Lieferbindung eingesetzt wird, was allerdings eine Beeinträchtigung der Handelsgewinne und des Wertes der betreffenden Hilfe für die Entwicklungsländer bedeuten würde. (4) Die SZR werden überwiegend in Länder mit erfolgreichem Stabilitätskurs fließen; diese haben also die reale Last der Entwicklungshilfe zu tragen. Sie sind allerdings keineswegs auch immer die reichsten (leistungsfähigsten) Länder. (5) Darüber hinaus wird der Stabilitätskurs dieser Länder beeinträchtigt, da die zusätzliche Liquidität einen Nachfrageüberhang und damit Preissteigerungen auslöst (Inflationsgefahr). (6) Eine Inflationsbeschleunigung in Industrieländern schadet auch den Entwicklungsländern, indem sich (über steigende Importpreise) ihre Terms of Trade verschlechtern und ein höheres Zinsniveau auf den internationalen Kapitalmärkten ihre Schuldendienste gegenüber dem Ausland steigert.

 

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