Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Neuveranlagung

1. Begriff des Steuerrechts: Abändernde oder erstmalige Veranlagung zur Vermögensteuer (zur Abschaffung vgl. Vermögensteuer I a) zwischen zwei Hauptveranlagungszeitpunkten (§ 16 VStG). - 2. Neuveranlagung ist vorzunehmen, a) wenn sich die Verhältnisse für die Zusammenveranlagung geändert haben; b) die Vermögensteuer nach oben um mindestens 1 000 DM oder nach unten um mindestens 250 DM von der zuletzt festgesetzten Vermögensteuer abweicht. - 3. Voraussetzung i. a. Vermögensteuerveranlagung zu einem früheren Zeitpunkt (Haupt-, Nachveranlagung oder N.); Neuveranlagung wird aber auch erforderlich, wenn z. B. mangels Vermögens eine Veranlagung bisher nicht vorliegt. Durch Neuveranlagung können auch Fehler der letzten Veranlagung beseitigt werden.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Neutralität des Geldes
Neuveranlagungszeitpunkt

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Versehrtenleibesübungen | Zollauskunft | VLSI | Beschlußverfahren | öffentliche Auslandsverschuldung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum