Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

gezeichnetes Kapital

Nominalkapital von Kapitalgesellschaften, als erste Position auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. gezeichnetes Kapital K. ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist (§ 272 I HGB). Bei AGs ist als g. K. das Grundkapital (§ 152 I AktG) und bei GmbHs das Stammkapital (§ 42 I GmbHG) auszuweisen. - Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen dürfen auch von dem Posten g. K. offen abgesetzt werden, so daß der verbleibende Betrag als "eingefordertes Kapital" auszuweisen ist. - Vgl. auch Kapitalherabsetzung.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
gewöhnlicher Bruch
gezogener Wechsel

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Erörterung des Sach- und Rechtsstands im Einspruchsverfahren | heimatloser Ausländer | Steuergefährdung | laufende Verbindlichkeit | Schirmmethode
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum