Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Stammkapital

Einlage- oder Nominalkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), das sich aus der Summe der Nennbeträge aller GmbH-Anteile (Stammeinlagen) ergibt. - Mindestsumme: 50 000 DM (§ 5 GmbHG). - Erhöhung oder Verminderung (nicht unter 50 000 DM): Nur durch Satzungsänderung auf Gesellschafterbeschluß. - Finanzierungsmäßig ist das Stammkapital Eigenkapital; es dient zur Finanzierung und als Garantiekapital. - Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit ihren Anteilen. - Bilanzierung: In der Bilanz der GmbH ist das Stammkapital gem. § 42 I GmbHG als gezeichnetes Kapital auszuweisen (vgl. § 266 III HGB).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Stammeinlage
Stammkunde

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : KGaA | structure-conduct-preformance-Paradigma | Eventualforderungen und -verbindlichkeiten | Verlagsrecht | Individualsphäre des Arbeitnehmers
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum