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Lobbyismus

(von Lobby, Vorhalle des Parlaments). Lobbyismus bezeichnet die Einflußnahme organisierter Interessengruppen bzw. -verbände auf Exekutive und Legislative. Gegenleistungen der Verbände an die Politiker können in Parteispenden oder kostenloser Lieferung von Informationen bestehen. Lobbyismus kann sich auch in der Androhung der Ausübung von politischem Druck (Streik, Lieferboykott, Abbau von Arbeitsplätzen) äußern. - Ökonomische Bedeutung: Neue Politische Ökonomie.

 

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