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Luftreinhaltung

Gesamtheit der Abhilfe- und Vorsorgemaßnahmen zur Bekämpfung der Luftverunreinigung, insbes. durch Staub und Gas. Die beim Betrieb einer Anlage entgegen verwaltungsrechtlichen Pflichten verursachte und schädliche Luftverunreinigung oder Lärmverursachung ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird (§ 325 StGB). - Vgl. auch Immissionsschutz.

 

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