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Steuersatzspanne

EU-rechtlich festgelegter Rahmen für die Festlegung des Steuersatzes einer bestimmten Steuerart, bisher nicht verwirklicht. Ziel ist es, zu starke Unterschiede in der Besteuerung eines Produktes innerhalb der EU zu verhindern, ohne zugleich die Freiheit der Mitgliedstaaten, ihre Steuersätze selbständig festzulegen, bereits vollständig aufzuheben. Innerhalb der vorgegebenen Steuersatzspanne dürfen die Sätze in jede Richtung frei verändert werden, es besteht also kein Zwang zur Konvergenz (Zielsteuersätze). Die Absicht der EG-Kommission, im Rahmen der Umsatzsteuer u. im Rahmen der Verbrauchsteuern bei der Einführung des Binnenmarktes Steuersatzspanne vorzusehen, ist gescheitert. Es wird jedoch geplant, für die Umsatzsteuer in den Jahren 1997-1998 eine Steuersatzspanne vorzusehen (15-25%, Vorschlag aus 1995, noch nicht rechtskräftig).

 

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