Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Maus

Eingabegerät, v. a. bei Personal Computern; eine handtellergroße Zusatzeinrichtung zu einem Bildschirmgerät, die auf einer glatten Fläche (z. B. Schreibtischoberfläche) geführt wird. Durch Bewegung der Maus kann der Cursor auf dem Bildschirm gesteuert werden; darüber hinaus können mit den i. d. R. in die Maus integrierten Funktionstasten Funktionen aufgerufen werden, wobei i. a. vorher der Cursor auf ein bestimmtes Feld des Bildschirms positioniert werden muß.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Matrizenrechnung
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e V

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Vergleichsgebühr | MAP | Strafkostenverfahren | dBASE | Quasivertrag
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum