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Metageschäft

Geschäft zwischen zwei Partnern, bei dem Gewinn und Verlust geteilt (Gelegenheitsgeschäft) wird. Die Beteiligten heißen Metisten. Sie werden im eigenen Namen, aber für Rechnung der Meta tätig. Die Funktionen der Partner sind i. d. R. unterschiedlich. - Umsatzsteuerpflichtig sind bei der Warenmeta-Verbindung die Innengeschäfte zwischen den Metisten mit dem Einkaufspreis und der Hälfte des erzielten Gewinns.

 

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