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Mindermengenaufschlag

Preiszuschlag, den ein beschaffendes Unternehmen dann zahlen muß, wenn es weniger als die vom Lieferanten festgelegte Mindestmenge (pro Artikel oder pro Lieferung) bezieht. Verbreitet in kooperativen Gruppen des Handels zur Vermeidung zu hoher Kommissionierungs- und Transportkosten. Angestrebt wird mit Mindermengenaufschlag eine hohe Auftragskonzentration der Einzelhändler auf die Kooperationsgroßhandlung bzw. eine Selektion kleiner, unrentabel arbeitender Einzelhändler (Mitgliederselektion). - Vgl. auch Kost-Plus-System, Kleinauftragszuschlag.

 

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