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Boykott

I. Arbeitsrecht: 1. Begriff: Maßnahme des Arbeitskampfes; Aufforderung durch Arbeitgeber oder mehrere Arbeitnehmer oder deren Verbände (Boykottierer) an Dritte (Boykottanten), Vertragsabschlüsse mit einer Partei des Arbeitslebens (Boykottierter) zu meiden, damit die Boykottierer einen bestimmten Kampfzweck erreichen. - Beispiel: Eine Gewerkschaft fordert ihre Mitglieder auf, mit einem bestimmten Arbeitgeber keine Arbeitsverträge abzuschließen. - 2. Rechtmäßigkeit eines B.: Es gelten dieselben Grundsätze wie für die Rechtmäßigkeit eines Streiks oder einer Aussperrung. - 3. Rechtsfolge: Ist ein Boykott rechtswidrig, kann der Boykottierte gegen schuldhaft handelnde Boykottierer Schadensersatzansprüche geltend machen.
II. Wettbewerbsrecht: Behinderungswettbewerb 3.

 

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