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Mindestreserve-Soll

1. Ermittlung: Das Mindestreserve-Soll eines Kreditinstituts für einen bestimmten Monat ergibt sich aus der Multiplikation der von der Bundesbank angeordneten Mindestreservesätze mit dem Durchschnitt seiner reservepflichtigen Verbindlichkeiten. Dieser kann aus dem Stand der Verbindlichkeiten an den Bankwochenstichtagen berechnet werden, und zwar um einen halben Monat in die Vergangenheit verschoben (23. und Ultimo des Vormonats sowie 7. und 15. des laufenden Monats). Die zeitliche Verschiebung erleichtert den Kreditinstituten die Reserveerfüllung, da sie in der Mitte jeden Monats den exakten Umfang ihres individuellen Mindestreserve-Soll für den laufenden Monat kennen und entsprechend disponieren können. - 2. Elemente: Das Mindestreserve-Soll ist durch Giroguthaben bei der Notenbank zu erfüllen. Von März 1978 bis 13. Juli 1995 konnten die Kreditinstitute ihre jeweiligen Bestände an inländischen gesetzlichen Zahlungsmitteln teilweise auf die Mindestreserve anrechnen. Die Anrechenbarkeit der Kassenbestände ist vom 1. 3. 1994 an auf 25% des Mindestreserve-Soll begrenzt und zum 1. 8. 1995 ganz abgeschafft worden.

 

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