Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Partiebeitrag

Deckungsbeitrag aus der Verwertung einer Warenpartie, die als Gesamtheit beschafft (z. B. beim Kauf in Bausch und Bogen) oder auf Verdacht hergestellt (z. B. Auflage eines Kalenders) wurde. Der Partiebeitrag entsteht, wenn die für die Partie als Ganzes entstandenen spezifischen Beschaffungsausgaben oder Herstellungskosten (Partie-Einzelausgaben/-kosten) durch die kumulierten Stückdeckungsbeiträge abgedeckt sind. - Vgl. auch partiebezogene Deckungsbeitragsrechnung.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
participation constraint
partiebezogene Deckungsbeitragsrechnung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Einberufung zum Wehrdienst | corporate culture | KMK | SELA | Handelsstatistik
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum