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partiebezogene Deckungsbeitragsrechnung

Form der Deckungsbeitragsrechnung. Werden auf Verdacht Warenpartien als Ganzes beschafft oder hergestellt, sind die dafür entstandenen spezifischen Ausgaben bzw. Kosten (originäre Partie-Einzelkosten) (echte) Einzelkosten in bezug auf die Gesamtheit der enthaltenen Güterarten und -einheiten. Sie sind als irreversibel vordisponierte Ausgaben oder sunk costs für die Verwertungsdispositionen irrelevant. Die Deckungsbeiträge der Wareneinheiten (Stückdeckungsbeitrag) oder Unterpartien errechnen sich als Überschuß ihrer Einzelerlöse über ihre verwertungsbedingten Einzelkosten. Die originären Partie-Einzelkosten werden bei einer partiebezogenen Gesamtbetrachtung durch die Deckungsbeiträge (Partiebeiträge) aus dem Verkauf der Partiebestandteile wie Investitionsausgaben im Zeitablauf oder über der abgesetzten Menge kumuliert abgedeckt. Ergänzend können finanzmathematische Verfahren der Investitionsrechnung angewandt werden.

 

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