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Sammel-Zollanmeldung

anstelle von Zollanmeldungen für Einzelsendungen. S.-Z. kann unter bestimmten Voraussetzungen für sämtliche z. B. in einem Monat eingeführten Sendungen eines Zollbeteiligten abgegeben werden, dient der Vereinfachung des Verfahrens der Zollabfertigung. Abgabe von S.-Z. kann auch Firmen bewilligt werden, die regelmäßig als Vertreter (z. B. Spediteure) Zollanträge stellen. Der Zollbeteiligte kann verpflichtet werden, die Eingangsabgaben selbst zu berechnen. - Vgl. auch vereinfachtes Verfahren.

 

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