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Planungsperiode

Planungszeitraum, Geltungsdauer eines Plans, d. h. ein Plan mit gegebener Fristigkeit wird als verpflichtend verabschiedet. So kann z. B. ein langfristiger Plan nur eine Planungsperiode von einem Jahr haben, wenn er nur jeweils für ein Jahr verbindlich ist. - Vgl. auch rollende Planung, Blockplanung, Unternehmensplanung II 2b).

 

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