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polizeiliche Beobachtung

Fahndungsmaßnahme, bei der ein sog. Bewegungsbild des Verdächtigen aufgezeichnet wird. Aufgrund einer Ausschreibung der betreffenden Person wird ihr Antreffen anläßlich anderer polizeilicher Kontrollen (z. B. Kontrollstellen nach § 111 StPO, Grenzkontrollen) einschl. der dabei festgestellten Umstände (Begleitpersonen, Reiseweg, Fahrzeug) erfaßt und zur Auswertung an die ausschreibende Strafverfolgungsstelle gemeldet. Der Betroffene erfährt davon nichts.

 

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