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Laissez-faire-Regel

eigentumsrechtliche Regelung als Rahmenbedingung für Verhandlungen zwischen dem Verursacher eines externen Effekts und dem Betroffenen (Coase Theorem). Bei der L.-f.-R. besitzt der Verursacher des externen Effekts das Recht an der Ressource (z. B. Umweltressource), um deren Nutzung er mit dem Geschädigten konkurriert. Unter der L.-f.-R. kompensiert der Geschädigte den Verursacher dafür, daß dieser das Niveau der schädigenden Aktivität senkt. - Vgl. auch Umwelt- und Ressourcenökonomik.

 

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