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Doppelsitz

doppelter Sitz einer Handelsgesellschaft (einer juristischen Person), nach überwiegender Meinung in Rechtssprechung und Lehre in Ausnahmefällen möglich. Für zulässig erachtet im wesentlichen nur aufgrund der besonderen Nachkriegsverhältnisse bei einem Sitz in Berlin. Die Zweigniederlassungen betreffende Eintragungsmitteilungen müssen bei Doppelsitz der Gesellschaft an die Handelsregister beider Hauptsitzgerichte eingereicht werden.

 

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