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Privatbilanz

eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Bilanz als Übersicht über private Vermögensverhältnisse. - Die Privatbilanz ist i. a. nach bürgerlichem Recht zu beurteilen. Inwieweit bei Aufstellung der Privatbilanz die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften z. B. zur Vermeidung von Täuschungen gegenüber Dritten entsprechend zu beachten sind, hängt vom Zweck der Privatbilanz ab.

 

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