Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Schiedsklausel

eine im internationalen Handel übliche Klausel zur außergerichtlichen Beilegung von etwaigen Streitigkeiten (z. B. "Alle aus dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Vergleichs- und Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gem. dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden."). Durch Aufnahme dieser Klausel unterwerfen sich die Vertragspartner freiwillig dem privaten Schiedsgerichtsverfahren.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Schiedsgutachter
Schiedsordnung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Cobol | Verbrauchsplanung | Ausbilder | Moderation | vinkulierte Aktie
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum