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Quotitätsprinzip

Prinzip zur Gestaltung von Steuer- (Quotitätsteuern) bzw. Subventionstarifen, bei dem am Anfang die Beschlußfassung über die Tarife steht. Die Höhe der Gesamtsteuerschuld (des gesamten Subventionsbetrages) kann erst nach erfolgter Besteuerung (Subventionierung) ermittelt werden. - Gegensatz: Repartitionsprinzip.

 

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