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Umlagen

früher: Matrikularbeiträge, spezielle Form der Zuweisungen, die zwischen öffentlichen Aufgabenträgern geleistet werden. Zum Teil handelt es sich bei den Umlagen um Lenkungszuweisungen, zum größeren Teil aber um Ausgleichszuweisungen. Umlagen zwischen den Gebietskörperschaften in der Bundesrep. D.: a) zwischen Gemeinden (Zwecksverbands-U., Umlagen für zentralörtliche Einrichtungen), b) zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kreis-U., Verbands-U.) und c) zwischen Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden und Ländern (unterschiedlich in den einzelnen Ländern, z. B. Finanzierungsausgleichs-U.). Umlagen an den Bund sind die Ausnahme. Neben der Gewerbesteuerumlage sind hier Zahlungen im Rahmen des Fonds Deutsche Einheit zu nennen. - Vgl. auch Finanzausgleich, Finanzverfassung.

 

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