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Zuweisung

zwischen öffentlichen Aufgabenträgern, insbes. Gebietskörperschaften, übertragene Finanzmittel. Zuweisung erfolgen v. a. im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (zwischen Ländern und ihren Gemeinden/Gemeindeverbänden) und im Rahmen des Länderfinanzausgleichs zwischen den Ländern (horizontal) sowie zwischen Bund und Ländern vertikal. - Formen: a) Ausgleichszuweisung (allgemeine Z.): Zuweisung im Rahmen des Finanzausgleichs zum Ausgleich von Unterschieden der Finanzkraft/Finanzbedarfs-Relationen (Deckungsrelationen) (vgl. im einzelnen Ausgleichszuweisung); - b) Lenkungszuweisung (spezielle Z.): Zuweisung zur Beeinflussung der Ausgabenentscheidungen der Zuweisungsempfänger (vgl. im einzelnen Lenkungszuweisung). - Vgl. auch Zuweisungssystem.

 

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