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Regel

I. Allgemein: 1. Gleichförmigkeit von Erscheinungen oder Vorgängen. - 2. Vorschrift: Vgl. Regelung.
II. Informatik: In der künstlichen Intelligenz, insbes. bei wissensbasierten Systemen, weit verbreitete Form für die Darstellung von Wissen. Eine Regel besteht aus zwei Teilen: a) der Prämisse und b) der Konklusion ("if ... then ..."). Ist die Prämisse erfüllt, kann die Konklusion ausgeführt werden. - Vgl. auch regelbasiertes System, Regelinterpreter.

 

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