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Regelleistungen

Mindestleistungen der Sozialversicherung, die vom Gesetz für alle Versicherungsträger zwingend vorgeschrieben sind. - Änderung von Höhe oder Umfang der Regelleistungen durch Satzungen der Versicherungsträger nicht zu Ungunsten der Anspruchsberechtigten. Wegen Änderung der Leistungen zugunsten der Anspruchsberechtigten. - Vgl. auch Mehrleistungen, soziale Sicherung 3.

 

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