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Reserveposition im IWF

Betrag, der von einem Mitglied des Internationalen Währungsfonds (IWF) von diesem jederzeit als Kredit zur Finanzierung von Defiziten in der Zahlungsbilanz abgerufen werden kann, ohne daß der IWF berechtigt ist, eine Rechtfertigung des Kreditwunsches zu verlangen oder die Kreditvergabe an Auflagen (Konditionalität) zu binden. Die Reserveposition im IWF i. IWF umfaßt die Reservetranche und eventuelle Forderungen aus der Gewährung von Krediten an den IWF. Ein in Anspruch genommener Kredit ist zu verzinsen und in konvertierbarer Währung zurückzuzahlen. Die Reserveposition im IWF i. IWF zählt zu den Währungsreserven (Devisenreserve) eines Landes. - Vgl. auch Ziehungsrechte.

 

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