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revolvierende Deckung

Sonderform der Ausfuhrgarantien und -bürgschaften, bei der bei Dauergeschäften über einen bestimmten Zeitraum (Pauschal-)garantien und -bürgschaften bis zur festgelegten Höchstgrenze in dem Umfang neu in Anspruch genommen werden können, in dem die jeweiligen Risiken fortgefallen sind.

 

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