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Banksysteme

die verschiedenen Ordnungsprinzipien zur Ausbildung und Regelung des Bankwesens.
I. Notenbankwesen: 1. Staatsbanksystem: Der gesamte Geld- und Zahlungsmittelverkehr wird durch eine Staatsbank geregelt; System u. a. in der ehemaligen UdSSR. - 2. Zentralbanksystem: Eine Zentralnotenbank (privaten Rechts oder halbstaatlichen Charakters) besitzt alleiniges Notenausgaberecht und überwacht den Zahlungsmittelumlauf. - 3. System einer gesetzlichen Beschränkung des Notenausgaberechts auf mehrere Banken, von denen eine als Zentralnotenbank fungiert (Großbritannien) oder die einer Lenkung durch eine Zentralbehörde unterworfen sind (USA). - 4. System der Bankfreiheit: Jede Bank darf (unter Beachtung gewisser gesetzlicher Vorschriften) Noten ausgeben; in den USA vor Einführung des Federal Reserve System. - 5. Notenbanksystem in der Bundesrep. D.: a) Bis 31. 7. 1957 einheitliches System, zusammengefaßt aus Landeszentralbanken (LZB) unter Führung der Bank deutscher Länder (BdL). In vielem dem amerikanischen Federal-Reserve-System nachgebildet, durch die Zwischenschaltung von besonderen Instituten ohne Emissionsrecht mit Zahlungsverkehrsfunktionen und solchen der Geldversorgung und -regulierung jedoch von allen anderen Systemen abweichend. - Seit 1. 8. 1957 Zentralbanksystem mit der Deutschen Bundesbank als Zentralnotenbank.
II. Kreditbankwesen: Zu unterscheiden hinsichtlich des Umfangs angebotener Leistungen: 1. Universalbankensystem: B., das dominiert wird von Universalbanken. - Beispiele: Banksysteme in der Bundesrep. D. und in der Schweiz. - 2. Trennbankensystem: Banksysteme mit auf spezialisierte Geschäftsarten und Leistungen beschränkten Bankgruppen (Spezialbanken). - Beispiele: a) Großbritannien: (1) Aktienbanken (Depositenbanken) pflegen nur das reguläre Bankgeschäft; (2) promoters oder promoting syndicates und Privatbankiers betreiben das Emissions- und Gründungsgeschäft; (3) merchant bankers, Akzepthäuser und Akzeptbanken besorgen die Finanzierung des Groß- und Überseehandels. - b) USA: (1) Privatbankhäuser und Spezialinstitute pflegen das Finanzierungsgeschäft, (2) state banks und national banks betreiben das reguläre Kreditgeschäft; (3) Broker-Firmen führen das Börsengeschäft aus. - c) Frankreich: weniger starke Arbeitsteilung. Emissions- und Gründungsgeschäft hauptsächlich von den Banques d'Affaires. - d) Belgien: Trennung in Depositen- und Finanzierungsbank.

 

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