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Staatsbanken

Regierungsbanken. 1. Begriff: Öffentlich-rechtliche Bankinstitute, die unter staatlicher Aufsicht und für Rechnung des Staates Bankgeschäfte betreiben. - 2. Zweck: Verwaltung der Staatsgelder und Führung der Kassengeschäfte des Staates, Vermittlungsstelle zur Unterbringung von Staatsanleihen, Beeinflussung des Geldmarktes. Zahlreiche Staatsbanken betreiben alle üblichen Bankgeschäfte. - 3. Bedeutung: Notenbanken sind heute vielfach Staatsbanken Die Deutsche Bundesbank ist keine Staatsbanken

 

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