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Vermittlungsstelle

war im BetrVG 1952 vorgesehen, im BetrVG 1972 entfallen. Kommt bei Betriebsänderungen ein Interessenausgleich oder eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so können der Arbeitgeber oder der Betriebsrat den Präsidenten des Landesarbeitsamts um Vermittlung ersuchen (§ 112 II BetrVG).

 

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