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Belastung

I. Arbeitspsychologie: Belastung bezieht sich auf die objektiven Eigenheiten der Arbeitssituation. Belastungsfaktoren sind u. a. Monotonie, Lärm, Tempo-, Schichtarbeit, Personalverantwortung, Ungewißheit sowie Rollenambiguitäten. - Belastung wird zur Beanspruchung (Streß), sofern eine Nichtentsprechung (misfit) zwischen den objektiven Bedingungen der Arbeitssituation und den Fähigkeiten bzw. Bedürfnissen der Person besteht; Beanspruchung individuell unterschiedlich. - Zur Belastungsbewältigung setzt die Person spezifische coping-Strategien (Coping) ein.
II. Buchführung: Die Eintragung eines Buchungspostens im Soll eines Kontos ("belasten"). Das zu belastende Konto steht im Buchungssatz der doppelten Buchführung an erster Stelle, z. Belastung Kassakonto an Warenverkaufskonto (B.: Kasse). - Gegensatz: Gutschrift.
III. Grundstücksrecht: In Abt. 2 und 3 des Grundbuchs eingetragene Rechte eines Dritten an einem Grundstück; in Abt. 2 Beschränkungen des Eigentums wie Grunddienstbarkeiten und Nießbrauch. In Abt. 3 die häufigeren Belastung wie Hypotheken und Grundschulden.
IV. Verkehrsrecht: Zulässige Gesamtlast eines Fahrzeugs, die Achsen und Räder im beladenen Zustand auf die ebene Fahrbahn ausüben. - Überschreitung der Belastung im Straßenverkehr wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

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