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rollende Ware

Ware, die sich auf dem Straßen- oder Schienentransport befindet. - Entsprechend: "Schwimmende" oder "fliegende" Ware. - Bilanzierung: In der Bilanz des Lieferanten bis zum Gefahrenübergang auf den Käufer (Realisationsprinzip) als Bestand, danach als Forderung aufzuführen.

 

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